Sehr verehrter Gast,
die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns. Bitte beachten Sie, dass Sie diese AGB mit Ihrer Buchung anerkennen.
- §1 Abschluss des Vertrages
- Der Vertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, wenn die Ferienwohnung oder das Ferienhaus bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.
- Die Buchung im Voraus kann mündlich oder schriftlich (auch per Email) erfolgen. Als vereinbart gilt, was auf der Reservierungsbestätigung festgehalten wurde. Diese wird, sofern zeitlich möglich, in schriftlicher Form (vorzugsweise per Email) dem Gast zugesandt.
- Der buchende Gast haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch.
- §2 Leistungen, Preise und Bezahlung
- Der Vermieter verpflichtet sich, die vom Gast bebuchte Ferienwohnung oder das Ferienhaus bereitzuhalten, und die vereinbarte Leistung zu erbringen. Die Nichtbereitstellung der gebuchten Ferienwohnung begründet eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Vermieter.
- Mit Abschluss des Vertrages wird eine Vorauszahlung in Höhe von 30% des vereinbarten Preises verlangt. Die Aufforderung erfolgt auf der Reservierungsbestätigung. Erfolgt die Gutschrift auf dem Konto des Vermieters nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Reservierung, ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten (siehe §5 a.).
- Sofern zwischen den Vertragspartnern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Zahlung des Restbetrags bis 4 Wochen vor Anreise.
- Bei Buchungs- und Anreisezeitpunkt kürzer als 1 Monat, hält der Vermieter die Wohnung oder das Haus bis 1 Woche vor Anreise bereit. Sollte bis dahin die Zahlung nicht erfolgen, ist der Vermieter zur Stornierung berechtigt.
- Bei kurzfristigen Anmietungen (Am Anreisetag oder bis 3 Tage vor Anreise) kann die Zahlung vor Ort in bar oder per EC-Karte oder Maestro-Karte erfolgen.
- §3 An- und Abreise
- Sofern zwischen den Vertragspartnern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, steht das Objekt dem Gast am vereinbarten Anreisetag ab 13:00 Uhr oder bei einzelnen, ausgewiesenen Objekten ab 15 Uhr zur Verfügung.
- Die Belegung des Objekts kann nur durch die angemeldeten Personen erfolgen. Bei Ankunft wird ggf. um Vorlage des Personalausweises gebeten.
- Am vereinbarten Abreisetag muss die Rückgabe der Ferienwohnung bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen. In Einzelfällen können besondere Absprachen erfolgen. Für die zusätzliche Nutzung der Ferienwohnung oder des Ferienhauses bis 18.00 Uhr wird zusätzlich der halbe, nach 18:00 Uhr der volle Preis eines Folgetages, abhängig von der Anzahl der gebuchten Personen, fällig.
- §4 Rücktritt des Gastes (Abbestellung/Stornierung)
- Jeglicher Rücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen.
- Bei einem Rücktritt des Gastes vor Vertragsbeginn werden folgende Stornierungsgebühren dem Gast in Rechnung gestellt:
Stornierungszeitraum:
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Höhe der Stornierungskosten:
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Stornierung bis 40 Tage vor Anreise
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30 % des Reisepreises
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Stornierung 30 – 39 Tage vor Anreise
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40 % des Reisepreises
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Stornierung 20 – 29 Tage vor Anreise
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50 % des Reisepreises
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Stornierung 14 – 19 Tage vor Anreise
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60 % des Reisepreises
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Stornierung 7 – 13 Tage vor Anreise
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70 % des Reisepreises
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Stornierung 3 – 6 Tage vor Anreise
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80 % des Reisepreises
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Stornierung 1 – 2 Tage vor Anreise
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90 % des Reisepreises
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Stornierung am Anreisetag oder Nichtanreise
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100 % des Reisepreises
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Als Grundlage des Zeitraums gilt der Tag, an dem der Rücktritt bei uns eingegangen ist.
Zur Regulierung von Stornogebühren empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. Um Ihnen den Abschluss einer solchen Rücktrittversicherung zu erleichtern, sprechen wir hier folgende Empfehlung aus:
- Umbuchungen durch den Gast: Sollte der Gast einen Reisetermin umbuchen, fallen 10 % des Reisepreises als Umbuchungsgebühren an.
- §5 Rücktritt des Vermieters
- Wird eine vereinbarte Vorauszahlung bzw. die Restzahlung nicht innerhalb der in §2 genannten Frist geleistet, so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlichen gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
- höhere Gewalt oder vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder Zwecks, gebucht werden.
- Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sollten sich oben genannte Tatsachen anbahnen.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Eine ggf. geleistete Zahlung wird dem buchenden Gast unverzinst erstattet.
- §6 Haftung
- Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
- Weißt die gemietete Ferienwohnung oder das Ferienhaus einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Vermieter oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Bei Kenntnis wird der Vermieter daraufhin bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nicht.
- Der Kunde ist verpflichtet, einen von ihm verursachten Schaden bei Kenntnisnahme unverzüglich dem Vermieter oder dessen Beauftragten zu melden und diesen so gering wie möglich zu halten.
- Für einen durch eigenes Verschulden entstandenen Schaden haftet der Kunde zu 100%.
- Eltern sind dazu verpflichtet, Ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber Ihren Kindern nachzugehen, ansonsten besteht keinerlei Haftungsanspruch an den Vermieter.
- §7 Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Reservierungsbestätigung oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
- Im kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsort, Zahlungsort und Gerichtsstand der Sitz des Vermieters. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs, 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
- Es gilt deutsches Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Gesetzesänderungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Schalkenmehren, Vulkaneifel im Jahre 2021